Seit dem 1. Januar sind mehrere finanzielle Maßnahmen in Kraft getreten, die das verfügbare Einkommen der Bürger spürbar erhöhen und für die wir uns in der CDU/CSU-Fraktion intensiv eingesetzt haben. Ich freue mich für alle, die davon profitieren. Die Ergebnisse sollten uns aber zugleich ein Ansporn sein, weitere Erleichterungen für Unternehmen und Bürger vorzunehmen.
Für (fast) alle: Ende des Solidaritätszuschlags
Für ca. 90% der Lohn- und Einkommensteuerzahlerinnen und -zahler wir der „Soli“ abgeschafft. Für weitere 6,5 % entfällt er teilweise. Insgesamt bleiben den Bürgern so ca. 11 Milliarden Euro mehr im Geldbeutel.
Für Familien: Erhöhung des Kindergelds
Für das erste und zweite Kind gibt es zukünftig 219 Euro Kindergeld pro Monat. Der Kinderfreibetrag wurde um 500 Euro auf 8388 Euro pro Jahr angehoben. Zusätzlich erhalten Familien mit niedrigem Einkommen 20 Euro mehr Kinderzuschlag.
Bei Alleinerziehenden haben wir den Entlastungsbetrag von 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt, was sich ebenfalls direkt positiv auf das Nettoeinkommen auswirkt.
Für alle: Ausgleich der kalten Progression und Erhöhung des Grundfreibetrags
Für die Jahre 2021 und 2022 wird die „kalte Progression“ (= Steuermehrbelastung, wenn die Einkommensteuersätze nicht an die Inflation angepasst werden) ausgeglichen. Der steuerliche Grundfreibetrag wird um 336 Euro auf 9.744 Euro erhöht. Nächstes Jahr wird dieser nochmals um 240 Euro angehoben.
Für alle im Homeoffice
Wer im sog. Homeoffice arbeitet, kann seine dadurch erhöhten Kosten steuerlich geltend machen. Für 2021 und 2022 wird eine Tagespauschale von fünf Euro angesetzt, maximal aber 600 Euro pro Jahr.
Für alle im Ehrenamt
Um das ehrenamtliche Engagement zu honorieren, erhöhen wir Übungsleiterfreibetrag von bisher 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr. Die Ehrenamtspauschale steigt zusätzlich von 720 Euro auf 840 Euro.
Für alle mit Behinderungen
Wir verdoppeln die Behinderten-Pauschbeträge von 924 auf 1800 Euro im Jahr. Bei Pflegegrad 2 steigern wir den Pauschbetrag auf 600 Euro, bei Pflegegrad 3 auf 1100 Euro. Zur Entlastung der Bürokratie auf Seiten der Betreuenden wird für behinderungsbedingte Fahrtkosten eine vereinfachte Pauschalierungsregel eingeführt.
Für die Umwelt
Mit dem CO2-Preis wollen wir einen geringeren Verbrauch fossiler Energieträger erreichen. Um diesen sozial gerecht zu gestalten, werden die Einnahmen anteilig zur Gegenfinanzierung der EEG-Umlage genutzt. Das entlastet private Haushalte und Unternehmen über ihre Stromrechnung. Empfänger von Wohngeld werden bei den Heizkosten, Pendler bei den Fahrtkosten durch eine höhere Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer zusätzlich entlastet.