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Stellungnahme zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz

Liebe Münchnerinnen und Münchner,

die Corona-Krise stellt uns alle vor noch nie dagewesene Herausforderungen. Dabei birgt diese nicht nur gesundheitliche, sondern auch wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Gemeinsam versuchen wir die Herausforderungen bestmöglich zu lösen. Wir wollen Menschenleben schützen, gleichzeitig aber unsere Wirtschaft stabilisieren und unsere Schulen und Kindergärten offenhalten. Dazu haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten im Deutschen Bundestag viele Maßnahmen und Hilfen beschlossen, die selbstverständlich regelmäßig von uns evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden.

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung

Mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, sollen die Maßnahmen zum Schutz unserer Bevölkerung klarer gefasst und verbessert werden. Keinesfalls sollen Grundrechte abgeschafft werden. Der Gesetzentwurf enthält keinerlei Maßnahme in dieser Richtung. Insbesondere stellen die Neuerungen in § 28a Infektionsschutzgesetz lediglich „Kann-Regelungen“ dar. Die für den Infektionsschutz zuständigen Landesregierungen können weiterhin selbständig, je nach aktueller Infektionslage, entscheiden, welche Mittel sie gegebenenfalls anwenden oder nicht und ob sie auf den Einsatz weiterer Maßnahmen zurückgreifen. Zugleich schaffen wir eine gesetzliche Klarstellung im Hinblick auf die Dauer, Reichweite und die Intensität dieser von den Ländern angeordneten Maßnahmen. Insbesondere muss die Anordnung der Maßnahmen ihrerseits verhältnismäßig sein.

Bitte um Geduld und Mitwirkung

Ich möchte noch einmal klarstellen, dass Sie sich keinesfalls Sorgen um die Abschaffung von Grundrechten machen müssen. Als CSU im Bundestag werden wir immer für die Grundrechte einstehen. Die aktuell geltenden Maßnahmen, wie beispielsweise die Pflicht zum Tragen von Masken in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie die weiteren einschränkenden Maßnahmen, mögen für den einzelnen vielleicht lästig sein, aber es hilft bei der Eindämmung der Pandemie und verhindert weitere Krankheits- und Todesfälle. Ich bitte Sie insoweit um Geduld und um Ihre Mitwirkung – damit die Infektionszahlen wieder sinken. Sie helfen auf diese Weise bei der Rettung von Menschenleben mit. Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit die Sorgen nehmen kann und wünsche Ihnen alles Gute, insbesondere Gesundheit!

Ihr Bernhard Loos

Faktenblatt zum Download:

#csuliefert Bevölkerungsschutzgesetz

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Maßnahmen gegen die Corona-Krise

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#csuliefert Bevölkerungsschutzgesetz

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Stellungnahme zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz